Orthopädische Maßnahmen – wie erhalte ich ein Rezept?
Leiden Sie an Fuß,- Knie‑, Hüft- oder Rückenschmerzen? Bemerken Sie auffällige Veränderungen an Ihren Füßen oder unerklärlichen Verspannungen, die Ihren Körper in seiner Bewegungsfreiheit einschränken? Nicht selten liegt die Ursache in einer Fehlstellung Ihrer Füße oder einer Fehlbelastung.
Erster Ansprechpartner ist Ihr Hausarzt, der Sie im Regelfall zu einem orthopädischen Facharzt überweist. Nach Diagnose und Feststellung der medizinischen Notwendigkeit, erhalten Sie ein entsprechendes Rezept, das Sie direkt bei uns für Ihre orthopädischen Hilfsmittel einlösen können.
Auf Ihrem Rezept beschrieben, ist ein definiertes Schädigungsbild oder eine Funktionseinschränkung, welche wir umfassend fachgerecht versorgen.
Vor- und nach dem Kauf bieten wir Ihnen dabei eine umfassende Hilfestellung bei allen relevanten Fragen.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Rezepts, erstellen wir für Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag und übernehmen die weitere Abwicklung – Sie müssen sich somit um nichts weiter kümmern.
Unsere Ansprechpartner sind für Sie zu den Öffnungszeiten vor Ort und telefonisch zu erreichen – gerne nehmen wir Ihre Anfrage auch schriftlich, per E‑Mail oder postalisch entgegen.
GUT ZU WISSEN:
Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für Ihre orthopädischen Hilfsmittel. Sind Sie über 18 Jahre alt, müssen Sie jedoch eine Zuzahlung leisten. Diese ist gesetzlich festgelegt und beträgt 10 % des Preises, mindestens 5,00 und höchstens 10,00 Euro. Dies gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Zu der genehmigten Erstausstattung gehören zwei Paar orthopädische Maßschuhe für den Gebrauch außer Haus.
Eine Beschaffung als Ersatz wird dann in Betracht gezogen, wenn diese nicht mehr repariert werden können – für jedes Paar gilt dabei eine Ablaufrist von mindestens 2 Jahren. Orthopädische Hausschuhe werden frühestens nach 4 Jahren durch die Leistungen Ihrer Krankenkasse ersetzt. Natürlich ist auch eine private Finanzierung Ihrer Schuhe jederzeit möglich.
Wenn Sie orthopädische Sicherheitsschuhe am Arbeitsplatz benötigen, trägt Ihr Arbeitgeber die anfallenden Kosten. Sind lediglich Einlagen oder Anpassungen an bereits vorhandenen Schuhen notwendig, übernimmt diese Kosten der Sozialversicherungsträger.