Ortho­pä­di­sche Maß­nah­men – wie erhalte ich ein Rezept?

Lei­den Sie an Fuß,- Knie‑, Hüft- oder Rücken­schmer­zen? Bemer­ken Sie auf­fäl­lige Ver­än­de­run­gen an Ihren Füßen oder uner­klär­li­chen Ver­span­nun­gen, die Ihren Kör­per in sei­ner Bewe­gungs­frei­heit ein­schrän­ken? Nicht sel­ten liegt die Ursa­che in einer Fehl­stel­lung Ihrer Füße oder einer Fehlbelastung.

Ers­ter Ansprech­part­ner ist Ihr Haus­arzt, der Sie im Regel­fall zu einem ortho­pä­di­schen Fach­arzt über­weist. Nach Dia­gnose und Fest­stel­lung der medi­zi­ni­schen Not­wen­dig­keit, erhal­ten Sie ein ent­spre­chen­des Rezept, das Sie direkt bei uns für Ihre ortho­pä­di­schen Hilfs­mit­tel ein­lö­sen können.

Auf Ihrem Rezept beschrie­ben, ist ein defi­nier­tes Schä­di­gungs­bild oder eine Funk­ti­ons­ein­schrän­kung, wel­che wir umfas­send fach­ge­recht versorgen.

Vor- und nach dem Kauf bie­ten wir Ihnen dabei eine umfas­sende Hil­fe­stel­lung bei allen rele­van­ten Fragen.

Nach erfolg­rei­cher Prü­fung Ihres Rezepts, erstel­len wir für Ihre Kran­ken­kasse einen Kos­ten­vor­anschlag und über­neh­men die wei­tere Abwick­lung – Sie müs­sen sich somit um nichts wei­ter kümmern.

Unsere Ansprech­part­ner sind für Sie zu den Öff­nungs­zei­ten vor Ort und tele­fo­nisch zu errei­chen – gerne neh­men wir Ihre Anfrage auch schrift­lich, per E‑Mail oder pos­ta­lisch entgegen.

GUT ZU WISSEN:

Viele Kran­ken­kas­sen über­neh­men die Kos­ten für Ihre ortho­pä­di­schen Hilfs­mit­tel. Sind Sie über 18 Jahre alt, müs­sen Sie jedoch eine Zuzah­lung leis­ten. Diese ist gesetz­lich fest­ge­legt und beträgt 10 % des Prei­ses, min­des­tens 5,00 und höchs­tens 10,00 Euro. Dies gilt nicht, wenn Sie von der Zuzah­lung befreit sind.

Zu der geneh­mig­ten Erst­aus­stat­tung gehö­ren zwei Paar ortho­pä­di­sche Maß­schuhe für den Gebrauch außer Haus.

Eine Beschaf­fung als Ersatz wird dann in Betracht gezo­gen, wenn diese nicht mehr repa­riert wer­den kön­nen – für jedes Paar gilt dabei eine Ablaufrist von min­des­tens 2 Jah­ren. Ortho­pä­di­sche Haus­schuhe wer­den frü­hes­tens nach 4 Jah­ren durch die Leis­tun­gen Ihrer Kran­ken­kasse ersetzt. Natür­lich ist auch eine pri­vate Finan­zie­rung Ihrer Schuhe jeder­zeit möglich.

Wenn Sie ortho­pä­di­sche Sicher­heits­schuhe am Arbeits­platz benö­ti­gen, trägt Ihr Arbeit­ge­ber die anfal­len­den Kos­ten. Sind ledig­lich Ein­la­gen oder Anpas­sun­gen an bereits vor­han­de­nen Schu­hen not­wen­dig, über­nimmt diese Kos­ten der Sozialversicherungsträger.

GERNE ÜBER­NEH­MEN WIR FÜR SIE DIE KOM­MU­NI­KA­TION MIT IHRER KRAN­KEN­KASSE ODER IHREM ARBEIT­GE­BER UND KÜM­MERN UNS UM DIE ABWICKLUNG.

Spre­chen Sie uns an — wir bera­ten Sie gerne!