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Vor­ge­hens­weise

Erst­ge­spräch

För­der­pro­gramme

Pain / Nutzen

FAQ / Glossar

Die 20 wich­tigs­ten Fra­gen und Ant­wor­ten zur Exis­tenz­grün­dung und
Grün­dungs­be­ra­tung

Am Anfang einer Grün­dungs­idee bzw. Grün­dung hat der Exis­tenz­grün­der zahl­rei­che Fra­gen. Wir beant­wor­ten die 20 wich­tigs­ten und geben Ant­wor­ten bzw. Ver­weise zu tie­fer­ge­hen­den Informationen.

blanko

Ich benö­tige eine Grün­dungs­be­ra­tung. An wen wende ich mich und wel­che Mög­lich­kei­ten der Bera­tung habe ich? 

Einen ers­ten Über­blick und Ein­stieg in die The­ma­tik der Exis­tenz­grün­dung bie­ten Ihnen die Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen und die Erst­be­ra­tung der IHK bzw. HWK. Hier erfah­ren Sie Grund­la­gen über die Berei­che Selbst­stän­dig­keit, Erstel­lung eines Busi­ness Plans sowie För­der­mög­lich­kei­ten. Dies hilft Ihnen durch stan­dar­di­sierte Pla­nungs- und Hand­lungs­an­lei­tun­gen, die ers­ten Schritte zu gehen. Die The­men rei­chen von Grund­la­gen zu behörd­li­chen und recht­li­chen Fra­gen, kauf­män­ni­scher Pla­nung mit Erstel­lung von Busi­ness­plä­nen, Steu­ern und Buch­füh­rung, Finan­zie­rung und För­der­pro­gram­men bis hin zur sozia­len Absi­che­rung.
Doch Vor­sicht! Alleine aus zeit­li­cher Sicht kön­nen diese Ver­an­stal­tun­gen und Bera­tun­gen jedoch in kei­ner Weise einen pro­fes­sio­nel­len Bera­ter erset­zen! Sie sind in den Semi­na­ren einer von vie­len. Sie benö­ti­gen für einen erfolg­rei­chen Start in die Selbst­stän­dig­keit eine indi­vi­du­ell auf Sie zuge­schnit­tene Bera­tung. Für die Klä­rung indi­vi­du­el­ler Fra­gen bie­ten wir Ihnen des­halb auch eine kos­ten­lose, per­sön­li­che Erst­be­ra­tung an. Wir ver­spre­chen Ihnen: wir neh­men uns Zeit für Sie und betrach­ten spe­zi­ell Ihre Geschäfts­idee aus unse­rer Bera­ter­brille. Freund­lich, kri­tisch, erfah­ren. Buchen Sie gleich hier einen Termin.

Wo finde ich Ver­an­stal­tun­gen oder Semi­nare zur Existenzgründung?

Neben der IHK und HWK ver­mit­teln auch wir in Spe­zi­al­ver­an­stal­tun­gen und Work­shops Pra­xis-Now-how rund um die The­men Exis­tenz­grün­dung und Gründungsberatung.

Bitte nut­zen Sie unser ent­spre­chen­des Online-For­mu­lar im Bereich Aka­de­mie für die Ver­an­stal­tungs­an­mel­dung oder buchen Sie direkt in unse­rem Ter­min­pla­ner die kos­ten­lose Erst­be­ra­tung für Existenzgründer.

Ich möchte mich selbst­stän­dig machen. Wo melde ich mein Gewerbe an und was muss ich beachten?

Wenn Sie eine selb­stän­dige gewerb­li­che Tätig­keit auf­neh­men, mel­den Sie dies Ihrer zustän­di­gen Gemeinde- oder Stadt­ver­wal­tung (Gewer­be­amt).
Die Gewer­be­an­mel­dung alleine berech­tigt jedoch nicht zur Auf­nahme der gewerb­li­chen Tätig­keit, wenn noch eine beson­dere Erlaub­nis von­nö­ten ist, es sich um ein geneh­mi­gungs­pflich­ti­ges Gewerbe han­delt oder das junge Unter­neh­men in die Hand­werks­rolle ein­ge­tra­gen wer­den muss.
Klä­ren Sie diese Fra­gen vor­her mit der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer ab oder fra­gen Sie uns! Anruf genügt oder schrei­ben Sie uns eine E‑Mail.

Ich bin kein EU-Bür­ger. Was muss ich beach­ten, wenn ich mich selbst­stän­dig machen möchte?

Aus­län­di­sche Stu­die­rende, Aka­de­mi­ke­rin­nen und Aka­de­mi­ker sowie Fach­kräfte aus dem Aus­land benö­ti­gen zunächst eine ent­spre­chende Auf­ent­halts­er­laub­nis für die Selbst­stän­dig­keit in Deutsch­land, da grund­sätz­lich eine Zugangs­be­schrän­kung für sie besteht.

Für Fra­gen sowie Ent­schei­dun­gen um das Auf­ent­halts­recht sind die Aus­län­der­be­hör­den zuständig.

Ist mein Grün­dungs­vor­ha­ben eher eine gewerb­li­che oder eine frei­be­rufli­che Tätigkeit?

Das aus­schlag­ge­bende Kri­te­rium ob gewerb­lich oder frei­be­ruflich ist die geis­tige und schöp­fe­ri­sche Arbeit, die bei einer frei­be­rufli­chen Tätig­keit im Vor­der­grund steht. In die frei­be­rufli­che Tätig­keit fal­len nach § 18 EStG die selbst­stän­dig aus­ge­üb­ten wis­sen­schaft­li­chen, künst­le­ri­schen, schrift­stel­le­ri­schen, unter­rich­ten­den oder erzie­he­ri­schen Tätigkeiten.

Zu den freien Beru­fen zäh­len z.B. Ärzte und andere Heil­be­rufe wie Heil­prak­ti­ker, selb­stän­dige Heb­am­men und Kran­ken­pfle­ger, Tier­ärzte, Rechts­an­wälte, Notare, Patent­an­wälte, Ver­mes­sungs­in­ge­nieure, Inge­nieure, Archi­tek­ten, Han­dels­che­mi­ker, Wirt­schafts­prü­fer, Steu­er­be­ra­ter, bera­tende Volks- und Betriebs­wirte, ver­ei­digte Buch­prü­fer (ver­ei­digte Bücher­re­vi­so­ren), Steu­er­be­voll­mäch­tigte, Jour­na­lis­ten, Dol­met­scher, Über­set­zer, Lot­sen usw.

Frei­be­rufler müs­sen sich nicht beim Gewer­be­amt anmel­den. Sie bean­tra­gen die Ver­gabe einer Steu­er­num­mer direkt beim Finanz­amt und unter­lie­gen nicht der Gewerbesteuer.

Ihr Finanz­amt klärt Sie auf, ob Ihre Tätig­keit frei­be­ruflich oder gewerb­lich ist. Ebenso kön­nen Sie das Insti­tut für freie Berufe konsultieren.

Was ist bei der Grün­dung eines Neben­er­werbs zu beachten?

Eine Neben­er­werbs­grün­dung ist, wenn neben einer Erwerbs­tä­tig­keit (z. B. im Angestelltenverhältnis),oder wäh­rend der Arbeits­lo­sig­keit eine nicht haupt­be­rufli­che, selbst­stän­dige Tätig­keit aus­ge­übt wird. Mit einer selbst­stän­di­gen Neben­tä­tig­keit kön­nen Sie zum einen Ihr Ein­kom­men auf­sto­cken, gleich­zei­tig besteht auch die Chance, Erfah­run­gen als Unter­neh­mer zu sam­meln, um ggf. spä­ter eine Vollexis­tenz zu grün­den. Bitte den­ken Sie daran, dass auch ein Neben­er­werb beim zustän­di­gen Gewer­be­mel­de­amt mel­depflich­tig ist.

Frei­be­rufler müs­sen ihre neben­be­rufli­che Tätig­keit dem Finanz­amt mel­den. Und für einen Neben­er­werb gel­ten natür­lich auch die Zulas­sungs­be­schrän­kun­gen und Geneh­mi­gungs­pflich­ten wie für einen Haupt­er­werb. Bitte che­cken Sie, ob Sie für Ihre Neben­tä­tig­keit eine Geneh­mi­gung von Ihren Arbeit­ge­ber benötigen.

Was ist im Rah­men der Grün­dung beim Thema Steu­ern zu beachten?

Für einen ers­ten Ein­stieg in steu­er­li­che „Schlüs­sel­fra­gen“ finden Sie umfas­sende Infor­ma­tio­nen z.B. in der Bro­schüre „Steu­ern-Rat­ge­ber für Exis­tenz­grün­der“ des saar­län­di­schen Minis­te­ri­ums für Finan­zen und Europa.

Wenn ich ein bestehen­des Unter­neh­men über­nehme, was muss ich dabei beachten?

Sie müs­sen nicht unbe­dingt eine eigene Geschäfts­idee haben, um selbst­stän­dig zu sein. Auch die Über­nahme eines eta­blier­ten Unter­neh­mens hat durch­aus seine Reize: Das Unter­neh­men ist bes­ten­falls seit Jah­ren erfolg­reich am Markt, hat Bezie­hun­gen zu Kun­den und Lie­fe­ran­ten, die Dienst­leis­tung bzw. das Pro­dukt ist ein­ge­führt, die Mit­ar­bei­ter sind ein effizi­en­tes Team und der Käu­fer kann auf das Know how des Ver­käu­fers auf­bauen. Als Exis­tenz­grün­der müs­sen Sie also nicht bei Null anfangen.

Die Online­börse nexxt-change bie­tet Ihnen als Exis­tenz­grün­der und Unter­neh­mer eine Platt­form zur Über­nahme bzw. zur Nach­folge eines zum Ver­kauf ste­hen­den Unternehmens.

Die viel­fäl­ti­gen Auf­ga­ben und Pro­bleme der Unter­neh­mens­über­gabe machen eine Bera­tung durch externe Exper­ten sinn­voll. Ebenso ist die Bera­tung von Exper­ten bei recht­li­chen, steu­er­li­chen und finan­zi­el­len Fra­gen uner­läss­lich. Wir emp­feh­len Ihnen daher früh­zei­tige Gesprä­che mit Steu­er­be­ra­ter, Rechts­an­walt und Haus­bank. Gerne bera­ten und beglei­ten wir Sie ent­we­der beim Kauf oder Ver­kauf eines Unter­neh­mens, denn wir sind KMU-Fach­be­ra­ter für die Unter­neh­mens­nach­folge und haben schon zahl­rei­che Pro­jekte erfolg­reich begleitet.

Unter­neh­mens­wert – Wie kann ich im Nach­fol­ge­pro­zess den Kauf­preis ermitteln?

Die Ermitt­lung des Unter­neh­mens­wer­tes ist ein ganz ent­schei­den­der Punkt bei der Unter­neh­mens­nach­folge. Den abso­lut rich­ti­gen Unter­neh­mens­wert gibt es nicht. In der Regel ist der­Kauf­preis das Ergeb­nis von Ver­hand­lun­gen zwi­schen Ver­käu­fer und Käu­fer. In die Ver­kaufs­ver­hand­lun­gen flie­ßen neben den objek­ti­ven Kri­te­rien auch die sub­jek­ti­ven Wert­vor­stel­lun­gen der Ver­trags­par­teien mit ein.

Für die Unter­neh­mens­be­wer­tung, die als Ori­en­tie­rung für die Kauf­ver­hand­lun­gen gilt, gibt es meh­rere Metho­den. Zwei grund­sätz­lich zu unter­schei­dende Ansätze der Unter­neh­mens­be­wer­tung sind das Ertrags­wert­ver­fah­ren und das Sub­stanz­wert­ver­fah­ren. Wir haben schon viele Unter­neh­mens­über­ga­ben erfolg­reich beglei­tet, wis­sen, wor­auf es ankommt und ken­nen die Fall­stri­cke. Ver­trauen Sie unse­rer Exper­tise, denn Feh­ler wer­den hier teuer bezahlt.

Was ist ein Busi­ness Plan?

Der Busi­ness­plan ist ein umfas­sende Zusam­men­fas­sung Ihres Unter­neh­mens­kon­zepts, das die Unter­neh­mens­idee, die Unter­neh­mens­stra­te­gie (Mar­ke­ting, Ver­trieb, Pro­dukt­ent­wick­lung), die Auf­ga­ben der unter­schied­li­chen Unter­neh­mens­be­rei­che, den spe­zifi­schen Markt inklu­sive Ziel­gruppe und Mit­be­wer­bern sowie die Vision und Mis­sion des Unter­neh­mens beschreibt. Der Busi­ness­plan betrach­tet und defi­niert also alle wich­ti­gen Teil­aspekte einer Grün­dungs­pla­nung und ist somit die Grund­vor­aus­set­zung für den Erfolg der Grün­dung. Die­sem wich­ti­gen Thema haben wir ein extra Kapi­tel gewid­met: Hier geht’s zum Busi­ness­plan.

Wofür benö­tige ich einen Busi­ness Plan?

Ein Busi­ness Plan ist unent­behr­lich für die Beschaffung von Fremd­ka­pi­tal und Eigen­ka­pi­tal von Betei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten sowie ande­ren Inves­to­ren oder die Bean­tra­gung öffent­li­cher Fördermittel.

Ebenso wich­tig wird der Busi­ness Plans intern benö­tigt. Er dient unter­neh­mens­in­tern der Struk­tu­rie­rung und Dar­stel­lung des Kon­zep­tes, der Defi­ni­tion der Ziele, Stra­te­gien und Maß­nah­men, als Leit­li­nie für die Umset­zung der Grün­dungs­pla­nung sowie als Con­trol­lin­gin­stru­ment für einen Soll-Ist-Vergleich.

Wie ist ein Busi­ness Plan auf­ge­baut und wel­che Inhalte gehö­ren rein? 

Ihr Busi­ness Plan sollte die fol­gen­den Inhalte enthalten:

  • Zusam­men­fas­sung (Exce­cu­tive Summary)
  • Geschäftsmodell/Unternehmenskonzept
  • Leis­tungs- und Produktportfolio
  • Ziel­markt (Kun­den & Wettbewerber)
  • Stand­ort
  • Mar­ke­ting und Vertrieb
  • Grün­der & Grün­dungs­team (Manage­ment), Per­so­nal und Organisation
  • Chan­cen und Risiken
  • Finanz­plan
  • Anhang (Lebens­lauf, Zeug­nisse und evtl. wei­tere rele­vante Informationen)

Mit dem Busi­ness­plan set­zen Sie sich inten­siv mit Ihrem geplan­ten Unter­neh­men aus­ein­an­der und zei­gen Kre­dit­ge­bern so Ihre Ernst­haf­tig­keit und Ihren Unter­neh­mer­geist. Legen Sie des­halb gro­ßen Wert auf einen gut struk­tu­rier­ten, ehr­li­chen und rea­lis­ti­schen Busi­ness­plan. Ver­mei­den Sie unbe­dingt Gene­ra­to­ren oder Lücken­texte!
Wir wis­sen, wor­auf es ankommt, damit Sie Ban­ken über­zeu­gen. Und den­ken Sie daran, dass die Kos­ten für einen fun­dier­ten Busi­ness­plan zwi­schen 80 % und 100 % geför­dert wer­den kön­nen. Rufen Sie uns an, wenn Sie Unter­stüt­zung benötigen.

Ich bin arbeits­los und möchte mich selbst­stän­dig machen. Wie bean­trage ich den Grün­dungs­zu­schuss oder das Einstiegsgeld?

Der Grün­dungs­zu­schuss der Agen­tur für Arbeit ist eine Ermes­sens­leis­tung. Er bie­tet Ihnen einen Zuschuss zur Ihrem Lebens­un­ter­halt in der ers­ten Zeit Ihrer Selbst­stän­dig­keit. Vor­aus­set­zung ist, dass Sie als Exis­tenz­grün­der zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung noch einen Rest­an­spruch von min­des­tens 150 Tagen auf Arbeits­lo­sen­geld I haben. Zusätz­lich haben Sie die Trag­fä­hig­keit Ihrer Geschäfts­idee nach­zu­wei­sen. Dies bedeu­tet, dass nach einer gewis­sen Anlauf­phase ein Ein­kom­men aus der selbst­stän­di­gen Tätig­keit erzielt wer­den muss, das aus­rei­chend ist, um Ihren Lebens­un­ter­halt voll­stän­dig zu decken. Der Nach­weis der Trag­fä­hig­keit erfolgt durch eine Stel­lung­nahme einer fach­kun­di­gen Stelle wie z.B. die IHK, die Hand­werks­kam­mer, berufs­stän­dige Kam­mern und Fach­ver­bände oder direkt durch uns, da wir eben­falls berech­tigt sind, die­sen Nach­weis auszustellen.

Sie haben lei­der kei­nen Anspruch auf Grün­dungs­zu­schuss, falls Ihnen auf­grund Ihrer Aus­bil­dung und Ihrer berufli­chen Lauf­bahn gute Ver­mitt­lungs­chan­cen für ein Ange­stell­ten­ver­hält­nis beschei­nigt wer­den. Im Ein­zel­fall kön­nen auch im SGB II-Bezug (Hartz IV/JobCenter) Dar­le­hen und Zuschüsse wie bzw. das Ein­stiegs­geld bean­tragt wer­den. Hier gilt es ebenso, mit Ihrem per­sön­li­chen Sach­be­ar­bei­ter die Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten zu besprechen.

Wo erhalte ich die fach­kun­dige Stel­lung­nahme für den Antrag auf Gründungszuschuss? 

Ebenso wie wir, gel­ten die IHK, die Hand­werks­kam­mer sowie berufs­stän­dige Kam­mern und Fach­ver­bände als unab­hän­gige fach­kun­dige Stel­len, die die Trag­fä­hig­keit einer Geschäfts­idee beur­tei­len kön­nen. Für die fach­kun­dige Stel­lung­nahme benö­ti­gen Sie fol­gende Unterlagen:

  • Busi­ness Plan: Text­teil / Konzept
  • Finanz­plan (Inves­ti­ti­ons- und Finan­zie­rungs­plan; Umsatz- und Ren­ta­bi­li­täts­vor­schau in der Regel monat­lich für 36 Monate)
  • Lebens­lauf
  • Gewer­be­an­mel­dung bzw. Mel­dung der selbst­stän­di­gen frei­be­rufli­chen Tätig­keit beim Finanz­amt (Haupt­er­werb)
  • Unter­la­gen der Agen­tur für Arbeit zur fach­kun­di­gen Stel­lung­nahme (Antrag auf Grün­dungs­zu­schuss und Anfor­de­rung der fach­kun­di­gen Stel­lung­nahme inkl. Form­blatt zur Stel­lung­nahme durch die IHK)
  • ggfs. Begrün­dung der letz­ten Geschäfts­auf­gabe falls Sie in der Ver­gan­gen­heit bereits selbst­stän­dig waren
  • ggfs. Unter­la­gen der Fir­men­grün­dung (Gesell­schaf­ter­ver­trag, Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter etc.).

Meist wird die Beur­tei­lung erst nach einem per­sön­li­chen Gespräch mit Ihnen vor­ge­nom­men.
Bitte beden­ken Sie, dass für die Anfer­ti­gung der Stel­lung­nahme mög­li­cher­weise Gebüh­ren anfal­len. In unse­rer Bera­tung ist die fach­kun­dige Stel­lung­nahme ent­hal­ten und wird nicht geson­dert in Rech­nung gestellt.

Ist das Erst­ge­spräch bei einem Grün­dungs­be­ra­ter kostenlos? 

Ja, bei uns ist das Erst­ge­spräch völ­lig unver­bind­lich und kos­ten­los. Im ers­ten Schritt set­zen wir uns mit Ihnen zusam­men, klä­ren die Rah­men­be­din­gun­gen (Idee, Qua­lifi­ka­tion, Zeit­raum, Bud­get usw.) und ler­nen uns per­sön­lich ken­nen, denn bei jeder Bera­tung muss die Che­mie stim­men. Wir kön­nen bereits im Erst­ge­spräch ein­schät­zen, ob es Mög­lich­kei­ten für eine Bera­tungs­för­de­rung gibt, bei der meis­tens ein Groß­teil des Bera­tungs­ho­no­rars über öffent­li­che För­der­mit­tel über­nom­men wird. Im zwei­ten Schritt erstel­len wir ein Ange­bot und unter­stüt­zen Sie bei der Bean­tra­gung der Bera­tungs­för­de­rung. Danach star­tet die Bera­tung, und wir erar­bei­ten die gewünsch­ten The­men bei gemein­sa­men Treffen oder Workshops.

Wie läuft eine Grün­dungs­be­ra­tung ab?

Wir ver­ste­hen Grün­dungs­be­ra­tung in ers­ter Linie als Dia­log. Schritt für Schritt bespre­chen und opti­mie­ren wir mit Ihnen Ihre Grün­dungs­idee und das Unter­neh­mens­kon­zept. Dabei hin­ter­fra­gen wir kon­struk­tiv und kri­tisch Ihre Idee, lie­fern krea­tive Lösungs­an­sätze und geben Hil­fe­stel­lung bei der Aus­ar­bei­tung der ein­zel­nen The­men wie Markt und Bran­che, Vision und Mis­sion, Mar­ke­ting, Rechts­form und Orga­ni­sa­tion, Per­so­nal, Chan­cen und Risi­ken sowie der Finanz­pla­nung. Wäh­rend der Bera­tung selbst set­zen wir ver­schie­dene Tools und Tem­pla­tes indi­vi­du­ell ein.

Wel­che The­men wer­den im Rah­men der Bera­tung besprochen?

Die The­men rich­ten sich immer nach Ihren indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen, die wir im Erst­ge­spräch her­ausfin­den. Die Grün­dungs­be­ra­tung geht meist mit der Erstel­lung eines Busi­ness- und Finan­zie­rungs­plan ein­her. Des­halb deckt sich die all­ge­mei­nen Grün­dungs­be­ra­tung meist mit fol­gen­den Themen:

  • Pro­dukt- und Dienstleistungsangebot
  • Bran­che, Markt und Wettbewerb
  • Mar­ke­ting
  • Rechts­form des Unternehmens
  • Orga­ni­sa­tion (Per­so­nal, Struk­tur, Gründerperson(en)) Ihres Unternehmens
  • recht­li­che und steu­er­li­che Aspekte der Gründung
  • Chan­cen- und Risikenanalyse
  • Finanz­pla­nung

Diese The­men flie­ßen in aller Regel in einen Busi­ness­plan ein, den Sie für Kapi­tal­ge­ber und För­der­insti­tu­tio­nen benö­ti­gen. Je pro­fes­sio­nel­ler und rea­lis­ti­scher der Busi­ness­plan aus­ge­ar­bei­tet ist, umso wahr­schein­li­cher erhal­ten Sie Ihr benö­tig­tes Start­ka­pi­tal! Eine pro­fes­sio­nelle Bera­tung ist also der Start in eine erfolg­rei­che Selbstständigkeit.

Wie lange dau­ert eine Gründungsberatung?

Der Zeit­be­darf einer Grün­dungs­be­ra­tung ist sehr stark von Ihnen und Ihrem Bera­tungs­be­darf sowie natür­lich von Ihrer Geschäfts­idee abhän­gig. Wir tei­len unsere gemein­sa­men Treffen oder Work­shops in Ein­hei­ten zu ca. 4 Stun­den auf, um ein­zelne The­men kon­zen­triert zu bespre­chen und zu erar­bei­ten. Die meis­ten Bera­tungs­för­de­run­gen decken zwi­schen 4 und 5 Bera­ter­tage (ein Bera­ter­tag = 8 Stun­den) ab. Je nach För­der­pro­gramm und Vor­aus­set­zun­gen wer­den zwi­schen 50% und 100 % der Netto- Bera­tungs­leis­tung von Trä­gern über­nom­men und Ihnen nach erfolg­ter Bera­tung erstattet.

Habe ich Anspruch auf eine Beratungsförderung?

Jede Grün­de­rin und jeder Grün­der hat Anspruch auf eine Bera­tungs­för­de­rung. Wir ken­nen zahl­rei­che För­der­pro­gramme, die Sie vor Grün­dung bzw. nach Grün­dung des Unter­neh­mens finan­zi­ell unter­stüt­zen kön­nen. Auch kön­nen meh­rere För­der­pro­gramme nach­ein­an­der genutzt wer­den. Aus­schluss­kri­te­rien kön­nen meist nur eine bereits bean­spruchte Bera­tungs­för­de­rung sein oder bei einer bereits bestehen­den Selbst­stän­dig­keit die Grün­dung in eine benach­barte Branche.

Wir bera­ten Sie gerne, wel­che Bera­tungs­för­de­rung für Sie in Frage kommt und pas­sen kann.

Haben Sie eine andere Frage? 

Dann ver­ein­ba­ren Sie über unse­ren Ter­min­pla­ner ein unver­bind­li­ches, kos­ten­lo­ses Erst­ge­spräch, in dem wir Ihnen sicher­lich die aller­meis­ten Fra­gen beant­wor­ten kön­nen, bzw. wir Ihnen zei­gen, wie wir Ihr Pro­blem lösen.

Kon­tak­tie­ren Sie uns!