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Die 20 wichtigsten Fragen und Antworten zur Existenzgründung und
Gründungsberatung
Am Anfang einer Gründungsidee bzw. Gründung hat der Existenzgründer zahlreiche Fragen. Wir beantworten die 20 wichtigsten und geben Antworten bzw. Verweise zu tiefergehenden Informationen.
blanko
Ich benötige eine Gründungsberatung. An wen wende ich mich und welche Möglichkeiten der Beratung habe ich?
Einen ersten Überblick und Einstieg in die Thematik der Existenzgründung bieten Ihnen die Informationsveranstaltungen und die Erstberatung der IHK bzw. HWK. Hier erfahren Sie Grundlagen über die Bereiche Selbstständigkeit, Erstellung eines Business Plans sowie Fördermöglichkeiten. Dies hilft Ihnen durch standardisierte Planungs- und Handlungsanleitungen, die ersten Schritte zu gehen. Die Themen reichen von Grundlagen zu behördlichen und rechtlichen Fragen, kaufmännischer Planung mit Erstellung von Businessplänen, Steuern und Buchführung, Finanzierung und Förderprogrammen bis hin zur sozialen Absicherung.
Doch Vorsicht! Alleine aus zeitlicher Sicht können diese Veranstaltungen und Beratungen jedoch in keiner Weise einen professionellen Berater ersetzen! Sie sind in den Seminaren einer von vielen. Sie benötigen für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit eine individuell auf Sie zugeschnittene Beratung. Für die Klärung individueller Fragen bieten wir Ihnen deshalb auch eine kostenlose, persönliche Erstberatung an. Wir versprechen Ihnen: wir nehmen uns Zeit für Sie und betrachten speziell Ihre Geschäftsidee aus unserer Beraterbrille. Freundlich, kritisch, erfahren. Buchen Sie gleich hier einen Termin.
Wo finde ich Veranstaltungen oder Seminare zur Existenzgründung?
Neben der IHK und HWK vermitteln auch wir in Spezialveranstaltungen und Workshops Praxis-Now-how rund um die Themen Existenzgründung und Gründungsberatung.
Bitte nutzen Sie unser entsprechendes Online-Formular im Bereich Akademie für die Veranstaltungsanmeldung oder buchen Sie direkt in unserem Terminplaner die kostenlose Erstberatung für Existenzgründer.
Ich möchte mich selbstständig machen. Wo melde ich mein Gewerbe an und was muss ich beachten?
Die Gewerbeanmeldung alleine berechtigt jedoch nicht zur Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit, wenn noch eine besondere Erlaubnis vonnöten ist, es sich um ein genehmigungspflichtiges Gewerbe handelt oder das junge Unternehmen in die Handwerksrolle eingetragen werden muss.
Klären Sie diese Fragen vorher mit der Industrie- und Handelskammer ab oder fragen Sie uns! Anruf genügt oder schreiben Sie uns eine E‑Mail.
Ich bin kein EU-Bürger. Was muss ich beachten, wenn ich mich selbstständig machen möchte?
Ausländische Studierende, Akademikerinnen und Akademiker sowie Fachkräfte aus dem Ausland benötigen zunächst eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis für die Selbstständigkeit in Deutschland, da grundsätzlich eine Zugangsbeschränkung für sie besteht.
Für Fragen sowie Entscheidungen um das Aufenthaltsrecht sind die Ausländerbehörden zuständig.
Ist mein Gründungsvorhaben eher eine gewerbliche oder eine freiberufliche Tätigkeit?
Das ausschlaggebende Kriterium ob gewerblich oder freiberuflich ist die geistige und schöpferische Arbeit, die bei einer freiberuflichen Tätigkeit im Vordergrund steht. In die freiberufliche Tätigkeit fallen nach § 18 EStG die selbstständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten.
Zu den freien Berufen zählen z.B. Ärzte und andere Heilberufe wie Heilpraktiker, selbständige Hebammen und Krankenpfleger, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigte, Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen usw.
Freiberufler müssen sich nicht beim Gewerbeamt anmelden. Sie beantragen die Vergabe einer Steuernummer direkt beim Finanzamt und unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
Ihr Finanzamt klärt Sie auf, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist. Ebenso können Sie das Institut für freie Berufe konsultieren.
Was ist bei der Gründung eines Nebenerwerbs zu beachten?
Eine Nebenerwerbsgründung ist, wenn neben einer Erwerbstätigkeit (z. B. im Angestelltenverhältnis),oder während der Arbeitslosigkeit eine nicht hauptberufliche, selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Mit einer selbstständigen Nebentätigkeit können Sie zum einen Ihr Einkommen aufstocken, gleichzeitig besteht auch die Chance, Erfahrungen als Unternehmer zu sammeln, um ggf. später eine Vollexistenz zu gründen. Bitte denken Sie daran, dass auch ein Nebenerwerb beim zuständigen Gewerbemeldeamt meldepflichtig ist.
Freiberufler müssen ihre nebenberufliche Tätigkeit dem Finanzamt melden. Und für einen Nebenerwerb gelten natürlich auch die Zulassungsbeschränkungen und Genehmigungspflichten wie für einen Haupterwerb. Bitte checken Sie, ob Sie für Ihre Nebentätigkeit eine Genehmigung von Ihren Arbeitgeber benötigen.
Was ist im Rahmen der Gründung beim Thema Steuern zu beachten?
Für einen ersten Einstieg in steuerliche „Schlüsselfragen“ finden Sie umfassende Informationen z.B. in der Broschüre „Steuern-Ratgeber für Existenzgründer“ des saarländischen Ministeriums für Finanzen und Europa.
Wenn ich ein bestehendes Unternehmen übernehme, was muss ich dabei beachten?
Sie müssen nicht unbedingt eine eigene Geschäftsidee haben, um selbstständig zu sein. Auch die Übernahme eines etablierten Unternehmens hat durchaus seine Reize: Das Unternehmen ist bestenfalls seit Jahren erfolgreich am Markt, hat Beziehungen zu Kunden und Lieferanten, die Dienstleistung bzw. das Produkt ist eingeführt, die Mitarbeiter sind ein effizientes Team und der Käufer kann auf das Know how des Verkäufers aufbauen. Als Existenzgründer müssen Sie also nicht bei Null anfangen.
Die Onlinebörse nexxt-change bietet Ihnen als Existenzgründer und Unternehmer eine Plattform zur Übernahme bzw. zur Nachfolge eines zum Verkauf stehenden Unternehmens.
Die vielfältigen Aufgaben und Probleme der Unternehmensübergabe machen eine Beratung durch externe Experten sinnvoll. Ebenso ist die Beratung von Experten bei rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Fragen unerlässlich. Wir empfehlen Ihnen daher frühzeitige Gespräche mit Steuerberater, Rechtsanwalt und Hausbank. Gerne beraten und begleiten wir Sie entweder beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens, denn wir sind KMU-Fachberater für die Unternehmensnachfolge und haben schon zahlreiche Projekte erfolgreich begleitet.
Unternehmenswert – Wie kann ich im Nachfolgeprozess den Kaufpreis ermitteln?
Die Ermittlung des Unternehmenswertes ist ein ganz entscheidender Punkt bei der Unternehmensnachfolge. Den absolut richtigen Unternehmenswert gibt es nicht. In der Regel ist derKaufpreis das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer. In die Verkaufsverhandlungen fließen neben den objektiven Kriterien auch die subjektiven Wertvorstellungen der Vertragsparteien mit ein.
Für die Unternehmensbewertung, die als Orientierung für die Kaufverhandlungen gilt, gibt es mehrere Methoden. Zwei grundsätzlich zu unterscheidende Ansätze der Unternehmensbewertung sind das Ertragswertverfahren und das Substanzwertverfahren. Wir haben schon viele Unternehmensübergaben erfolgreich begleitet, wissen, worauf es ankommt und kennen die Fallstricke. Vertrauen Sie unserer Expertise, denn Fehler werden hier teuer bezahlt.
Was ist ein Business Plan?
Der Businessplan ist ein umfassende Zusammenfassung Ihres Unternehmenskonzepts, das die Unternehmensidee, die Unternehmensstrategie (Marketing, Vertrieb, Produktentwicklung), die Aufgaben der unterschiedlichen Unternehmensbereiche, den spezifischen Markt inklusive Zielgruppe und Mitbewerbern sowie die Vision und Mission des Unternehmens beschreibt. Der Businessplan betrachtet und definiert also alle wichtigen Teilaspekte einer Gründungsplanung und ist somit die Grundvoraussetzung für den Erfolg der Gründung. Diesem wichtigen Thema haben wir ein extra Kapitel gewidmet: Hier geht’s zum Businessplan.
Wofür benötige ich einen Business Plan?
Ein Business Plan ist unentbehrlich für die Beschaffung von Fremdkapital und Eigenkapital von Beteiligungsgesellschaften sowie anderen Investoren oder die Beantragung öffentlicher Fördermittel.
Ebenso wichtig wird der Business Plans intern benötigt. Er dient unternehmensintern der Strukturierung und Darstellung des Konzeptes, der Definition der Ziele, Strategien und Maßnahmen, als Leitlinie für die Umsetzung der Gründungsplanung sowie als Controllinginstrument für einen Soll-Ist-Vergleich.
Wie ist ein Business Plan aufgebaut und welche Inhalte gehören rein?
Ihr Business Plan sollte die folgenden Inhalte enthalten:
- Zusammenfassung (Excecutive Summary)
- Geschäftsmodell/Unternehmenskonzept
- Leistungs- und Produktportfolio
- Zielmarkt (Kunden & Wettbewerber)
- Standort
- Marketing und Vertrieb
- Gründer & Gründungsteam (Management), Personal und Organisation
- Chancen und Risiken
- Finanzplan
- Anhang (Lebenslauf, Zeugnisse und evtl. weitere relevante Informationen)
Mit dem Businessplan setzen Sie sich intensiv mit Ihrem geplanten Unternehmen auseinander und zeigen Kreditgebern so Ihre Ernsthaftigkeit und Ihren Unternehmergeist. Legen Sie deshalb großen Wert auf einen gut strukturierten, ehrlichen und realistischen Businessplan. Vermeiden Sie unbedingt Generatoren oder Lückentexte!
Wir wissen, worauf es ankommt, damit Sie Banken überzeugen. Und denken Sie daran, dass die Kosten für einen fundierten Businessplan zwischen 80 % und 100 % gefördert werden können. Rufen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Ich bin arbeitslos und möchte mich selbstständig machen. Wie beantrage ich den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld?
Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist eine Ermessensleistung. Er bietet Ihnen einen Zuschuss zur Ihrem Lebensunterhalt in der ersten Zeit Ihrer Selbstständigkeit. Voraussetzung ist, dass Sie als Existenzgründer zum Zeitpunkt der Antragstellung noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf Arbeitslosengeld I haben. Zusätzlich haben Sie die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee nachzuweisen. Dies bedeutet, dass nach einer gewissen Anlaufphase ein Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit erzielt werden muss, das ausreichend ist, um Ihren Lebensunterhalt vollständig zu decken. Der Nachweis der Tragfähigkeit erfolgt durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle wie z.B. die IHK, die Handwerkskammer, berufsständige Kammern und Fachverbände oder direkt durch uns, da wir ebenfalls berechtigt sind, diesen Nachweis auszustellen.
Sie haben leider keinen Anspruch auf Gründungszuschuss, falls Ihnen aufgrund Ihrer Ausbildung und Ihrer beruflichen Laufbahn gute Vermittlungschancen für ein Angestelltenverhältnis bescheinigt werden. Im Einzelfall können auch im SGB II-Bezug (Hartz IV/JobCenter) Darlehen und Zuschüsse wie bzw. das Einstiegsgeld beantragt werden. Hier gilt es ebenso, mit Ihrem persönlichen Sachbearbeiter die Unterstützungsmöglichkeiten zu besprechen.
Wo erhalte ich die fachkundige Stellungnahme für den Antrag auf Gründungszuschuss?
Ebenso wie wir, gelten die IHK, die Handwerkskammer sowie berufsständige Kammern und Fachverbände als unabhängige fachkundige Stellen, die die Tragfähigkeit einer Geschäftsidee beurteilen können. Für die fachkundige Stellungnahme benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Business Plan: Textteil / Konzept
- Finanzplan (Investitions- und Finanzierungsplan; Umsatz- und Rentabilitätsvorschau in der Regel monatlich für 36 Monate)
- Lebenslauf
- Gewerbeanmeldung bzw. Meldung der selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt (Haupterwerb)
- Unterlagen der Agentur für Arbeit zur fachkundigen Stellungnahme (Antrag auf Gründungszuschuss und Anforderung der fachkundigen Stellungnahme inkl. Formblatt zur Stellungnahme durch die IHK)
- ggfs. Begründung der letzten Geschäftsaufgabe falls Sie in der Vergangenheit bereits selbstständig waren
- ggfs. Unterlagen der Firmengründung (Gesellschaftervertrag, Eintragung ins Handelsregister etc.).
Meist wird die Beurteilung erst nach einem persönlichen Gespräch mit Ihnen vorgenommen.
Bitte bedenken Sie, dass für die Anfertigung der Stellungnahme möglicherweise Gebühren anfallen. In unserer Beratung ist die fachkundige Stellungnahme enthalten und wird nicht gesondert in Rechnung gestellt.
Ist das Erstgespräch bei einem Gründungsberater kostenlos?
Ja, bei uns ist das Erstgespräch völlig unverbindlich und kostenlos. Im ersten Schritt setzen wir uns mit Ihnen zusammen, klären die Rahmenbedingungen (Idee, Qualifikation, Zeitraum, Budget usw.) und lernen uns persönlich kennen, denn bei jeder Beratung muss die Chemie stimmen. Wir können bereits im Erstgespräch einschätzen, ob es Möglichkeiten für eine Beratungsförderung gibt, bei der meistens ein Großteil des Beratungshonorars über öffentliche Fördermittel übernommen wird. Im zweiten Schritt erstellen wir ein Angebot und unterstützen Sie bei der Beantragung der Beratungsförderung. Danach startet die Beratung, und wir erarbeiten die gewünschten Themen bei gemeinsamen Treffen oder Workshops.
Wie läuft eine Gründungsberatung ab?
Wir verstehen Gründungsberatung in erster Linie als Dialog. Schritt für Schritt besprechen und optimieren wir mit Ihnen Ihre Gründungsidee und das Unternehmenskonzept. Dabei hinterfragen wir konstruktiv und kritisch Ihre Idee, liefern kreative Lösungsansätze und geben Hilfestellung bei der Ausarbeitung der einzelnen Themen wie Markt und Branche, Vision und Mission, Marketing, Rechtsform und Organisation, Personal, Chancen und Risiken sowie der Finanzplanung. Während der Beratung selbst setzen wir verschiedene Tools und Templates individuell ein.
Welche Themen werden im Rahmen der Beratung besprochen?
Die Themen richten sich immer nach Ihren individuellen Bedürfnissen, die wir im Erstgespräch herausfinden. Die Gründungsberatung geht meist mit der Erstellung eines Business- und Finanzierungsplan einher. Deshalb deckt sich die allgemeinen Gründungsberatung meist mit folgenden Themen:
- Produkt- und Dienstleistungsangebot
- Branche, Markt und Wettbewerb
- Marketing
- Rechtsform des Unternehmens
- Organisation (Personal, Struktur, Gründerperson(en)) Ihres Unternehmens
- rechtliche und steuerliche Aspekte der Gründung
- Chancen- und Risikenanalyse
- Finanzplanung
Diese Themen fließen in aller Regel in einen Businessplan ein, den Sie für Kapitalgeber und Förderinstitutionen benötigen. Je professioneller und realistischer der Businessplan ausgearbeitet ist, umso wahrscheinlicher erhalten Sie Ihr benötigtes Startkapital! Eine professionelle Beratung ist also der Start in eine erfolgreiche Selbstständigkeit.
Wie lange dauert eine Gründungsberatung?
Der Zeitbedarf einer Gründungsberatung ist sehr stark von Ihnen und Ihrem Beratungsbedarf sowie natürlich von Ihrer Geschäftsidee abhängig. Wir teilen unsere gemeinsamen Treffen oder Workshops in Einheiten zu ca. 4 Stunden auf, um einzelne Themen konzentriert zu besprechen und zu erarbeiten. Die meisten Beratungsförderungen decken zwischen 4 und 5 Beratertage (ein Beratertag = 8 Stunden) ab. Je nach Förderprogramm und Voraussetzungen werden zwischen 50% und 100 % der Netto- Beratungsleistung von Trägern übernommen und Ihnen nach erfolgter Beratung erstattet.
Habe ich Anspruch auf eine Beratungsförderung?
Jede Gründerin und jeder Gründer hat Anspruch auf eine Beratungsförderung. Wir kennen zahlreiche Förderprogramme, die Sie vor Gründung bzw. nach Gründung des Unternehmens finanziell unterstützen können. Auch können mehrere Förderprogramme nacheinander genutzt werden. Ausschlusskriterien können meist nur eine bereits beanspruchte Beratungsförderung sein oder bei einer bereits bestehenden Selbstständigkeit die Gründung in eine benachbarte Branche.
Wir beraten Sie gerne, welche Beratungsförderung für Sie in Frage kommt und passen kann.
Haben Sie eine andere Frage?
Dann vereinbaren Sie über unseren Terminplaner ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihnen sicherlich die allermeisten Fragen beantworten können, bzw. wir Ihnen zeigen, wie wir Ihr Problem lösen.